Allgemeine Geschäftsbedingungen der
Ludwig Nano Präzision GmbH

 

§ 1
Geltungsbereich

1. Die Lieferungen, Leistungen und Angebote unseres Unternehmens erfolgen ausschließlich auf der Grundlage dieser Allgemeinen Geschäftsbedingungen.

2. Allgemeine Geschäftsbedingungen des Bestellers gelten nur insoweit, als wir Ihnen ausdrücklich schriftlich zugestimmt haben.

3. Unsere Allgemeinen Geschäftsbedingungen stehen für unsere Kunden unter der homepage: „www.lnp-northeim.de” zum Aufruf und zum Ausdruck zur Verfügung.

4. Diese Allgemeinen Geschäftsbedingungen gelten nur gegenüber Unternehmern, juristischen Personen des öffentlichen Rechts oder öffentlich-rechtlichen Sondervermögen im Sine von § 310 Abs. 1 BGB.

§ 2
Angebote und Vertragsschluss

1. Angebote sind freibleibend und unverbindlich. Aufträge und Bestellungen des Kunden sind erst nach schriftlicher Auftragsbestätigung verbindlich. Für Inhalt und Umfang des mit dem Kunden zustande gekommenen Vertragsverhältnisses ist ausschließlich unsere schriftliche Auftragsbestätigung maßgeblich.

2. An speziell ausgearbeitete Angebote hält sich Ludwig Nano Präzision GmbH maximal 30 Kalendertage ab dem Datum des Angebots gebunden.

3.
Beauftragt der Kunde vor Erteilung des Auftrages Ludwig Nano Präzision GmbH mit der Durchführung einer Machbarkeitsstudie, wird der entstandene Aufwand von Ludwig Nano Präzision GmbH mit einem Stundensatz von 70,00 € pro Stunde zzgl. der jeweiligen gesetzlichen Umsatzsteuer berechnet, wenn der Auftrag nicht nach Durchführung der Machbarkeitsstudie vom Kunden erteilt wird.

§ 3
Ingenieurleistungen, Wartung und Reparaturen

1. Beauftragt uns der Kunde, technische Berechnungen oder sonstige Ingenieurleistungen vorzunehmen, werden diese auch dann zu dem in der Auftragsbestätigung ausgewiesenen Stundensatz in Rechnung gestellt, wenn der Kunde von einer späteren Bestellung der für sein Vorhaben erforderlichen Ware Abstand nimmt.

2. Der Kunde hat die seinem Vorhaben zugrunde liegenden tatsächlichen Umstände umfassend offen zu legen und aktualisiert zu halten. Er verpflichtet sich, eine endgültige Umsetzung unserer Leistungen zuvor im einzelnen mit uns abzustimmen.

3. Vorstehende Bestimmungen finden auf gegebenenfalls im Auftrag des Kunden ausgeführten Wartungs- und Reparaturarbeiten entsprechende Anwendung.

4. Die in Erfüllung des Auftrages angestellten Berechnungen, Pläne und Zeichnungen werden wir zur weiteren freien Verwendung Zug um Zug gegen Zahlung der vereinbarten Vergütung an den Kunden herausgeben. Entsprechendes gilt für die uns durch den Kunden zur Verfügung gestellten Unterlagen.

§ 4
Pflichten des Kunden bei Ingenieur- und Entwicklungsleistungen

Beauftragt der Kunde Ludwig Nano Präzision GmbH mit Ingenieur- und Entwicklungsleistungen ist der Kunde dazu verpflichtet, bei Umsetzung der einzelnen Ingenieur- und Entwicklungsleistungen sorgfältig zu prüfen, ob eine Umsetzung erfolgen soll und ob sich ggf. schädliche Auswirkungen für den eigenen Produktions- und Betriebsablauf oder sonstige schädliche Auswirkungen bei Dritten ergeben können. Über Einsatzwecke und Verwendung bzw. Umsetzung der erbrachten Leistungen entscheidet ausschließlich der Kunde. Insbesondere für den Fall, dass der Kunde nach der Entwicklung eines Prototyps durch Ludwig Nano Präzision GmbH sich dazu entscheidet, auf Basis dieses Prototyps ein Serienprodukt herzustellen, kann Ludwig Nano Präzision GmbH hierfür keine keine Haftung übernehmen und ist vorbehaltlich einer gesonderten, schriftlichen Vereinbarung nicht dazu beauftragt und verpflichtet, die Umsetzung der Ingenieur- und Entwicklungsleistungen beim Kunden zu überwachen und zu begleiten.

§ 5
Fristen für Lieferungen / Leistungen

1. Vereinbarungen zu Lieferterminen oder Lieferfristen bedürfen der Schriftform. Ein Fixtermin liegt nur vor, wenn diesbezüglich eine ausdrückliche, schriftliche Vereinbarung erfolgt.

2. Innerhalb der vereinbarten Lieferfristen ist Ludwig Nano Präzision GmbH berechtigt, bei unveränderter Gesamtleistung auch Teillieferungen und Teilleistungen zu erbringen, soweit dies dem Kunden zumutbar ist.

3. Auch bei Vereinbarungen eines festen Liefertermins ist es für den Verzugseintritt erforderlich, dass Ludwig Nano Präzision GmbH eine angemessene Nachfrist schriftlich gesetzt wird. Nach fruchtlosem Ablauf dieser Frist kann der Kunde für die Leistung oder Teilleistung vom Vertrag zurücktreten.

§ 6
Preise und Zahlungsmodalitäten

Die Preise verstehen sich netto zzgl. der jeweiligen, gesetzlichen Umsatzsteuer.

Die Preise verstehen sich ohne die Kosten für Verpackung, Fracht, Zölle und sonstige Steuern und Abgaben. Die Preise gelten ab Lager/Werk bzw. bei Direktlieferungen ab Lagerlieferant.Unsere Forderungen für Lieferungen und Leistungen sind mit dem Datum der Rechnungsstellung ohne jeden Abzug zur Zahlung fällig.

2. Zahlt der Kunde nicht vereinbarungsgemäß, ist Ludwig Nano Präzision GmbH gem. § 353 HGB berechtigt, Zinsen vom Tag der Fälligkeit an zu verlangen. Darüber hinaus ist
Ludwig Nano Präzision GmbH im Verzugsfall berechtigt, Verzugszinsen in Höhe des Satzes in Rechnung zu stellen, den die Bank dem Lieferanten für Kontokorrentkredite berechnet, mindestens aber in Höhe von 9 Prozentpunkten über dem jeweiligen Basiszinssatz der Europäischen Zentralbank. Zusätzlich können wir bei Zahlungsverzug des Kunden nach schriftlicher Mitteilung an den Kunden die Erfüllung der Verpflichtung bis zum Erhalt der Zahlungen einstellen.

3. Der Kunde schuldet bei Verzug mit einer Entgeltforderung ausßerdem einen pauschalen Schadensersatzbetrag in Höhe von 40,00 €. Dies gilt auch, wenn sich der Kunde mit einer Abschlagszahlung oder einer sonstigen Ratenzahlung in Verzug befindet.
Ludwig Nano Präzision GmbH behält sich vor, gegenüber Kunden einen höheren Verzugsschaden geltend zu machen.

4. Befindet sich der Kunde mit einer Zahlung in Verzug, kann Ludwig Nano Präzision GmbH Vorauszahlungen und sofortige Zahlung aller offenen, auch der noch nicht fälligen Rechnungen verlangen. Lieferungen können von einer Zug-um-Zug-Zahlung oder Stellung einer Sicherheit abhängig gemacht werden. Bei Verweigerung des Kunden ist
Ludwig Nano Präzision GmbH berechtigt, vom Vertrag zurückzutreten und Schadensersatz zu verlangen.

5. Liegen objektiv begründete Zweifel an der Kreditwürdigkeit des Kunden vor (wie z. B. Vollstreckung in das Vermögen des Kunden durch einen Dritten) kann Ludwig Nano Präzision GmbH die weiteren Lieferungen von einer Zug-um-Zug-Zahlung oder Stellung einer angemessenen Sicherheit abhängig machen.

§ 7
Eigentumsvorbehalt

1. Die Gegenstände der Lieferungen (Vorbehaltsware) bleiben Eigentum von Ludwig Nano Präzision GmbH bis zur Erfüllung sämtlicher, Ludwig Nano Präzision GmbH gegen den Kunden aus der Geschäftsverbindung zustehenden Ansprüche. Soweit der Wert aller Sicherungsrechte, die Ludwig Nano Präzision GmbH zustehen, die Höhe aller gesicherten Ansprüche um mehr als 10 Prozent übersteigt, werden wir auf Wunsch des Kunden einen entsprechenden Teil der Sicherungsrechte nach eigener Wahl und nach billigem Ermessen freigeben.

2. Während des Bestehens des Eigentumsvorbehalts ist dem Kunden eine Verpfändung oder
Sicherungsübereignung untersagt und die Weiterveräußerung nur Wiederverkäufern im gewöhnlichen Geschäftsgang und nur unter der Bedingung gestattet, dass der Wiederver-käufer von seinem Kunden Bezahlung erhält oder den Vorbehalt macht, dass das Eigentum auf den Kunden erst übergeht, wenn dieser seine Zahlungsverpflichtungen erfüllt hat.

3. Veräußert der Kunde Vorbehaltsware weiter, so tritt er bereits jetzt seine künftigen Forderungen aus der Weiterveräußerung gegen seine Kunden mit allen Nebenrechten – einschließlich etwaiger Saldoforderungen und aller Sicherheiten – sicherungshalber an Ludwig Nano Präzision GmbH ab, ohne dass es noch späterer, besonderer Erklärungen bedarf. Wird die Vorbehaltsware zusammen mit anderen Gegenständen weiterveräußert, ohne dass für die Vorbehaltsware ein Einzelpreis vereinbart wurde, so tritt der Besteller mit Vorrang vor der übrigen Forderung denjenigen Teil der Gesamtpreisforderung an den Lieferer ab, der dem vom Lieferer in Rechnung gestellten Preis der Vorbehaltsware entspricht. Bei Glaubhaftmachung eines berechtigten Interesses hat der Kunde Ludwig Nano Präzision GmbH die zur Geltendmachung seiner Rechte gegen den Kunden erforderlichen Auskünfte zu erteilen und die erforderlichen Unterlagen auszuhändigen.

4. Der Kunde verpflichtet sich, die Vorbehaltsware sorgfältig zu verwahren und auf eigene Kosten gegen Abhandenkommen und Beschädigung zu versichern. Der Kunde tritt seine Ansprüche aus den Versicherungsverträgen hiermit im Voraus an Ludwig Nano Präzision GmbH ab. Ludwig Nano Präzision GmbH nimmt diese Abtretung an.

5. Bei Verarbeitung mit anderen, nicht dem Kunden gehörenden Gegenständen, steht uns Miteigentum an der neuen Sache in Höhe des Anteils zu, der sich aus dem Verhältnis des Wertes des verarbeiteten, vermischten oder verbundenen (im Folgenden: verarbeiteten) Vorbehaltsware zum Wert der übrigen verarbeiteten Ware zum Zeitpunkt der Verarbeitung ergibt.

6. Der Kunde ist widerruflich zur Einziehung der abgetretenen Forderungen aus der Weiterveräußerung befugt. Bei Vorliegen eines wichtigen Grundes, insbesondere bei Zahlungsverzug, Zahlungseinstellung, Antrag auf Eröffnung eines Insolvenzverfahren, Wechselprotest oder begründeten Anhaltspunkten für eine Überschuldung oder drohende Zahlungsunfähigkeit des Kunden, sind wir berechtigt, die Einziehungsbefugnis des Kunden zu widerrufen. Ludwig Nano Präzision GmbH kann nach vorheriger Androhung unter Einhaltung einer angemessen Frist die Sicherungsabtretung offen legen, die abgetretenen Forderungen verwerten sowie die Offenlegung der Sicherungsabtretung durch den Kunden gegenüber seinem Kunden verlangen.

7. Der Kunde verpflichtet sich, Ludwig Nano Präzision GmbH bei etwaigen Pfändungen, Beschlagnahmungen oder sonstigen Verfügungen oder Eingriffen Dritter unverzüglich zu benachrichtigen.

8. Verletzt der Kunde seine vertraglichen Verpflichtungen, gerät er insbesondere in Zahlungsverzug, ist Ludwig Nano Präzision GmbH nach erfolglosem Ablauf einer dem Kunden gesetzten angemessen Frist zur Leistung, zum Rücktritt und zur Rücknahme berechtigt; die gesetzlichen Bestimmungen über die Entbehrlichkeit einer Fristsetzung bleiben unberührt. Der Kunde ist zur Herausgabe verpflichtet.

§ 8
Mängel

1. Soweit der Kunde Unternehmer im Sinne des § 14 BGB ist, ist er verpflichtet, Leistungen und Produkte von Ludwig Nano Präzision GmbH auf Mängel zu untersuchen und Mängel gegenüber Ludwig Nano Präzision GmbH zu rügen. Die Rüge von offensichtlichen Mängeln ist rechtzeitig, wenn sie innerhalb von 7 Kalendertagen ab Ablieferung der Sache bzw. Abnahme des Werkes bei uns eingeht; die Rüge verdeckter Mängel ist rechtzeitig, wenn sie innerhalb von 7 Kalendertagen ab deren Entdeckung bei Ludwig Nano Präzision GmbH eingeht. Bei Verletzung der Untersuchungs- und Rügepflicht gilt die Leistung oder das Produkt in Ansehung des betreffenden Mangels als genehmigt.

2. Ludwig Nano Präzision GmbH ist die Gelegenheit zur Nacherfüllung innerhalb einer angemessenen Frist zu gewähren.

3. Für Mängel, die durch ungeeignete oder unsachgemäße Verwendung oder Behandlung der Sache durch den Kunden oder Dritte entstehen, tritt Ludwig Nano Präzision GmbH nicht ein

4. Nachgewiesene Mängel beseitigt Ludwig Nano Präzision GmbH nach eigener Wahl unentgeltlich oder liefert gegen Rückgabe der beanstandeten Ware kostenfreien Ersatz. Kommt Ludwig Nano Präzision GmbH seiner Verpflichtung zur Nacherfüllung oder Ersatzlieferung nicht nach, so hat der Kunde Ludwig Nano Präzision GmbH eine angemessene Frist zur Nacherfüllung zu setzen.

5. Mängelansprüche bestehen nicht bei nur unerheblicher Abweichung von der vereinbarten Beschaffenheit, bei nur unerheblicher Beeinträchtigung der Brauchbarkeit, bei natürlicher Abnutzung oder Schäden, die nach dem Gefahrübergang in Folge fehlerhafter oder nachlässiger Behandlung, übermäßiger Beanspruchung, ungeeigneter Betriebsmittel, mangelhafter Bauarbeiten oder die aufgrund besonderer äußerer Einflüsse entstehen, die nach dem Vertrag nicht vorausgesetzt sind. Schadensersatzansprüche zu den nachfolgenden Bedingungen wegen eines Mangels, kann der Kunde erst dann geltend machen, wenn die Nacherfüllung fehlgeschlagen ist oder Ludwig Nano Präzision GmbH die Nacherfüllung verweigert. Das Recht des Kunden zur Geltendmachung von weitergehenden Schadensersatzansprüchen gemäß der folgenden Bedingungen des § 10 bleibt davon unberührt.

6. Ein Mangel ist von Ludwig Nano Präzision GmbH insbesondere dann nicht zu vertreten, wenn der Kunde bei Ingenieuer- und Entwicklungsleistungen seine Obliegenheiten nach § 4 dieser AGB verletzt oder der Mangel auf Vorgaben, Anleitung oder Spezifikation des Kunden oder der fehlerhaften oder unzureichenden Mitwirkung des Kunden beruht.

7. Warenbezogene Aussagen oder Anpreisungen von Ludwig Nano Präzision GmbH in der Öffentlichkeit, insbesondere in der Werbung, in Broschüren oder Prospekten stellen keine vertragliche Beschaffenheitsangabe der Ware dar.

8. Mängelgansprüche des Kunden verjähren zwölf Monate ab Ablieferung der Sache bzw. Abnahme des Werkes. Dies gilt nicht, soweit das Gesetz zwingend längere Fristen vorschreibt.

§ 9
Gefahrübergang

1. Bei der Lieferung von Anlagen geht die Gefahr mit der Lieferung auf den Kunden über, auch dann, wenn der Kunde die Anlagen noch zu montieren hat und danach eine Inbetriebnahme durch Ludwig Nano Präzision GmbH vereinbart ist.

2. Im übrigen geht die Gefahr, auch die einer behördlichen Beschlagnahme, mit der Übergabe an einen Transportunternehmer, spätestens aber mit dem Verlassen vom Werk oder Lager von Ludwig Nano Präzision GmbH, auf den Besteller über.

3. Verzögert sich aus Gründen, die der Kunde zu vertreten hat, der Versand, der Beginn, die Durchführung der Aufstellung oder Montage oder kommt der Kunde aus sonstigen Gründen in Annahmeverzug, so geht die Gefahr auf den Kunden ab Eintritt der Verzögerung über.

§ 10
Aufstellung und Montage

1. Verzögert sich die Aufstellung, Montage oder Inbetriebnahme durch nicht von Ludwig Nano Präzision GmbH zu vertretende Umstände, so hat der Besteller in angemessenem Umfange die Kosten für Wartezeit und zusätzlich erforderliche Reisen des Lieferers oder des Montagepersonals zu tragen.

§ 11
Haftung

1. Ludwig Nano Präzision GmbH haftet unbeschränkt für Schäden an Leben, Körper und Gesundheit, die auf einer fahrlässigen oder vorsätzlichen Pflichtverletzung von Ludwig Nano Präzision GmbH, seinen gesetzlichen Vertretern oder seine Erfüllungsgehilfen beruhen, sowie für Schäden, die von der Haftung von dem Produkthaftungsgesetz umfasst werden, sowie für Schäden, die auf vorsätzlichen oder grob fahrlässigen Pflichtverletzungen, sowie auf Arglist oder Übernahme einer Garantie von Ludwig Nano Präzision GmbH beruhen.

2. Ludwig Nano Präzision GmbH haftet auch für Schäden, die durch einfache Fahrlässigkeit verursacht werden, soweit diese Fahrlässigkeit die Verletzung solcher Vertragspflichten betrifft, deren Einhaltung für die Erreichung des Vertragszweckes von Bedeutung sind und auf deren Einhaltung der Kunde regelmäßig vertraut oder vertrauen darf (sog. Kardinalpflichten, wie z. B. die mangelfreie Lieferung der Sache). Ludwig Nano Präzision GmbH haftet jedoch nur, soweit die Schäden typischerweise mit dem Vertrag verbunden und vorhersehbar sind und beschränkt auf die jeweilige Auftragssumme des Vertrages. Bei einfachen fahrlässigen Verletzungen nicht vertragswesentlicher Nebenpflichten haftet Ludwig Nano Präzision GmbH nicht.

3. Die in den vorstehenden Sätzen enthaltenen Haftungsbeschränkungen gelten auch, soweit die Haftung für die gesetzlichen Vertreter, leitenden Angestellten und sonstigen Erfüllungsgehilfen von Ludwig Nano Präzision GmbH betroffen ist Eine weitergehende Haftung ist ohne Rücksicht auf die Rechtsnatur des geltend gemachten Anspruchs ausgeschlossen. Soweit die Haftung von Ludwig Nano Präzision GmbH ausgeschlossen oder beschränkt ist, gilt dies auch für die persönliche Haftung ihrer Angestellten, Arbeitnehmer, Mitarbeiter, Vertreter und sonstigen Erfüllungsgehilfen.

§ 12
Höhere Gewalt / force-majeure-Klausel

1. Im Falle höherer Gewalt und anderer von Ludwig Nano Präzision GmbH nicht zu vertretender Umstände z.B. Betriebsstörungen, Streik, Aussperrungen, behördlichen Eingriffen und dergleichen verlängert sich die Lieferfrist in angemessenem Umfang, wenn wir dadurch an der rechtzeitigen Erfüllung unserer Verpflichtungen gehindert sind. Wird durch einen solchen Umstand die Lieferung oder Leistung dauerhaft unmöglich oder ist Ludwig Nano Präzision GmbH aufgrund eines solchen Umstandes berechtigt, die Leistung zu verweigern (§§ 275 Absätze 2 und 3 BGB) kann Ludwig Nano Präzision GmbH vom Vertrag zurücktreten. Verlängert sich die Lieferzeit durch einen vorbezeichneten Umstand oder wird Ludwig Nano Präzision GmbH von seiner Verpflichtung zur Leistung frei, kann der Kunde hieraus keine Schadensersatz-ansprüche herleiten.

§ 13
Instruktion und Produkthaftung

1. Der Kunde ist verpflichtet, etwaige von Ludwig Nano Präzision GmbH herausgegebene Produktinformationen sorgfältig zu beachten und an seine Abnehmer weiterzuleiten. Dies gilt insbesondere für die von Ludwig Nano Präzision GmbH möglicherweise erstellten Sicherheitsdatenblätter und sonstigen, schriftlichen Produktspezifikationen.

2. Der Kunde verpflichtet sich, eine entsprechende Vereinbarung auch mit seinen Abnehmern zu treffen und Ludwig Nano Präzision GmbH auf Verlangen nachzuweisen.

3. Kommt der Kunde dieser Verpflichtung nicht nach und werden hierdurch Produkthaftungsansprüche gegen Ludwig Nano Präzision GmbH ausgelöst, stellt der Kunde Ludwig Nano Präzision GmbH im Innenverhältnis von derartigen Ansprüchen auf erste Anforderung frei.

4. Soweit Ludwig Nano Präzision GmbH Hersteller eines Teilproduktes ist, ist die Ersatzpflicht ausgeschlossen, wenn der Fehler durch die Konstruktion des Endproduktes, in welches das Teilprodukt der Ludwig Nano Präzision GmbH eingearbeitet wurde, verursacht worden ist oder wenn der Fehler durch die Anleitung des Kunden verursacht worden ist.

§ 14
Ausfuhrbestimmungen

Werden Produkte der Ludwig Nano Präzision GmbH ausgeführt, so hat der Kunde die entsprechenden Ausfuhr- und Kontrollbestimmungen zu beachten. Entsprechende Genehmigungen sind rechtzeitig vom Kunden einzuholen und Ludwig Nano Präzision GmbH vorzulegen. Kommt der Kunde dieser Verpflichtung nicht nach, so ist Ludwig Nano Präzision GmbH berechtigt, vom Vertrag zurückzutreten, ohne dem Kunden gegenüber insoweit schadensersatzpflichtig zu sein. Die Prüfung und Beurteilung, ob ein Produkt der Ausfuhrgenehmigung bedarf und / oder die Ausfuhr besonderen Kontrollbestimmungen unterliegt, obliegt ausschließlich dem Kunden. Der Kunde sichert zu, dass er Leistungen und Produkte der Ludwig Nano Präzision GmbH nicht in solche Länder exportiert, die den durch die Bundesrepublik Deutschland verhängten Ausfuhrverboten bzw. oder Handelsbeschränkung unterliegen.

§ 15
Urheberrechte

An Zeichnungen, Plänen, Kostenvoranschlägen, Vorschlägen und anderen Unterlagen, die dem Kunden überlassen werden, behält sich Ludwig Nano Präzision GmbH sämtliche Eigentums- und Urheberrechte vor. Diese Unterlagen und / oder Informationen dürfen nur im Zusammenhang mit den von Ludwig Nano Präzision GmbH gelieferten Waren vertragsgemäß verwendet und Dritten nicht ohne ausdrückliche, schriftliche Zustimmung von Ludwig Nano Präzision GmbH zugänglich gemacht werden. Programme und dazugehörige Dokumentationen sind ausschließlich für den eigenen Gebrauch im Geschäftsbetrieb des Kunden bestimmt.

§ 16
Gerichtsstand und anwendbares Recht

1. Für sämtliche Rechtsbeziehungen zwischen Ludwig Nano Präzision GmbH und dem Kunden gilt ausschließlich das Recht der Bundesrepublik Deutschland in der jeweils geltenden Fassung. Die Anwendung des UN-Kaufrechts und der Kollsionsnormen des Internationen Privatrechts ist ausgeschlossen.

2. Erfüllungsort und Gerichtsstand für alle Streitigkeiten aus oder über den Vertrag und diesen Allgemeinen Geschäftsbedingungen ist, wenn der Auftraggeber Kaufmann, eine juristische Person des öffentlichen Rechts oder ein öffentlich rechtliches Sondervermögen ist, Northeim. Ludwig Nano Präzision GmbH ist daneben auch berechtigt, den Kunden auch an einem seiner gesetzlichen Gerichtsstände in Anspruch zu nehmen (Wahlrecht).

 

Stand: 01.10.2014